Leitfaden für die Prüfung und Genehmigung der Auflösung von Gemeinschaftsunternehmen (kooperativen Unternehmen) und der Beendigung des Unternehmens mit Auslandskapital
Quelle:Sichuan HandelsbehördeKategorie:Verwendeung auländischer InvestitionenErlassungsdatum:2019-05-20Lesen:Mal
1. Laut Gesetz

1) Nr. 1 und Nr. 2 des Paragrafs 90 der Umsetzungsverordnungen des Gesetzes der Volksrepublik China über Gemeinschaftsunternehmen mit chinesisicher und ausländischer Beteiligung (geändert laut dem Beschluss des Staatsrates im Jahr 2001über die Veränderung der Umsetzungsverordnungen des Gesetzes der Volksrepublik China über Gemeinschaftsunternehmen mit chinesisicher und ausländischer Beteiligung): “Aufgelöst werden Gemeinschaftsunternehmen unter folgenden Umständen: (1) Ablauf der Laufzeit des Gemeinschaftsunternehmens; (2) das Unternehmen hat erste Verluste und ist nicht mehr in der Lage, den Betrieb fortzusetzen; (3) eine der Partein der Gemeinschaft erfüllt nicht die von der Vereinbarung, dem Vertrag oder der Satzung des Gemeinschaftsunternehmens bestimmten Pflichten und führt dazu, dass es nicht möglich ist, den Betrieb fortzusetzen; (4) wegen ernsthafter Verkuste durch Naturkatastrophen, Kireg und andere nicht zu überwindende Kräfte ist ein Unternehmen unfähig geworden, den Betrieb fortzusetzen; (5) das Joint-Venture-Unternehmen hat seine geschäftlichen Ziele nicht erreicht und zugleich keine Aussichten auf die Entwicklung in der Zukunft; (6) Eintritt anderer im Vertrag und in der Satzung festgelegter Auflösungsgründe. Bei Umständen (2) (4) (5) und (6) stellt der Vorstand einen Vertrag auf die Auflösung und reicht der Prüfungs- und Genehmigungsbehörde ein; beim Umstand (3) stellt eine Partei des Vertrags einen Antrag und reicht der Prüfungs- und Genehmigungsbehörde ein. ”

2) Paragraf 48 der Umsetzungsverordnungen des Gesetzes der Volksrepublik China über kooperative Gemeinschaftsunternehmen mit chinesisicher und ausländischer Beteiligung (genehmigt vom Staatsrat im Jahr 1995, bekanntgemacht vom Beschluss Nr. 6 des Ministeriums für Außenhandel- und wirtschaftliche Zusammenarbeit 1995): “Auflösung des kooperativen Unternehmens beim Eintritt eines der folgenden Umständen: (1) Ablauf der Laufzeit der Zusammenarbeit; (2)  das kooperative Unternehmen hat erste Verluste und ist nicht mehr in der Lage, den Betrieb fortzusetzen oder wegen ernsthafter Verkuste durch Naturkatastrophen, Kireg und andere nicht zu überwindende Kräfte ist ein Unternehmen unfähig geworden, den Betrieb fortzusetzen; (3) eine der Partein der kooperativen Gemeinschaft erfüllt nicht die von der Vereinbarung, dem Vertrag oder der Satzung des Gemeinschaftsunternehmens bestimmten Pflichten und führt dazu, dass es nicht möglich ist, den Betrieb fortzusetzen; (4) Eintritt anderer im Vertrag oder in der Satzung festgelegter Auflösungsgründe; (5) das kooperative Unternehmen verstößt gegen das Gesetz, gesetzliche Bestimmungen und wird stillgelegt. Beim Umständen (2) (4) sollte sich der Vorstand oder der gemeinsame Verwaltungsrat des kooperativen Unternehmens für eine Anmeldung an die Prüfungs- und Genehmigungsbehörde entscheiden. Beim Umstand (3) trägt eine oder mehere Parteien der Kooperation, die die im Vertrag oder in der Satzung festgelegten Pflichten nicht erfüllen, die Verluste, die wegen keiner Erfüllung des Vertrags durch andere Parteien verursacht worden sind; eine oder mehrere Parteien, die die im Vertrag festgelegten Pflichten erfüllt haben, ist dazu berechtigt, einen Antrag an die Prüfungs- und Genehmigungsbehörde zu stellen, um das kooperative Unternehmen aufzulösen.”

3)  Paragraf 72 der Umsetzungsverordnungen des Gesetzes der Volksrepublik China über Unternehmen mit Auslandskapital (laut der Änderung des Beschlusses des Staatsrates im Jahr 2001 über die Änderung der Umsetzungsverordnungen des Gesetzes der VR China über Unternehmen mit Auslandskapital): “bei folgenden Umständen sollte ein Unternehmen mit Auslandskapital beendet werden: (1) Ablauf der Laufzeit des unternehmens mit Auslandskapital; (2) wegen ernster Verluste entscheidet sich ausländische Investoren für eine Aulösung; (3)  wegen ernsthafter Verkuste durch Naturkatastrophen, Kireg und andere nicht zu überwindende Kräfte ist ein Unternehmen unfähig geworden, den Betrieb fortzusetzen; (4) das Unternehmen ist pleite gegangen; (5) das Unternehmen hat Gesetz oder Vorschriften Chinas verletzt und schadet dadurch dem öffentlichen Interesse und wird dem Gesetz nach abgeschaffen; (6) Eintritt anderer in der Satzung des Unternehmens mit Auslandskapital festgelegter Auflösungsgründe. Bei Umständen (2) (3) und (4) sollte ein Unternehmen mit Auslandskapital selbst einen Antrag auf die Beendigung stellen und ihn zur Prüfung und Genehmigung an die Prüfungs- und Genehmigungsbehörde einreichen. Die Prüfungs- und Genehmigungsbehörde entscheidet ein Genehmigungsdatum als Beendigungsdatum des Unternehmens.”

4) Das Gesetz der Volksrepublik China für Unternehmen (bekanntgemacht durch den 8. Beschluss des Staatspräsidenten 2013).

2. Bewerbungsbedingungen

1) Die ehemalige Prüfungs- und Genehmigungsbehörde ist die Handelsbehörde oder die Behörde (der Ausschuss)für Außenhandel und -wirtschaft der Provinz Sichuan.

2) Nach der Aufstockung des Kapitals oder die Regulierung des Geschäftsbereichs hat Unternehmen die Genehmiung von der Handelsbehörde der Provinz Sichuan erhalten.

3. Bewerbungsmaterialien

1) Der Antrag auf eine Aulösung (Joint venture, kooperative Unternehmen) oder Beendigung (Einzelunternehmen), gestellt jeweils von dem Unternehmen und dem Investoren (Beispieltext);

2) Das Original der Liste der Mitglieder des Liquidationsteams (Vorstandsmitglieder) (Beispieltext)

3) Beschluss des Unternehmens, unterzeichnet von den Investoren (Beispieltext);

4) Die Genehmigungsurkunde des Unternehmens (Original und Duplikat), die Geschäftslizenz (Kopie) (Beispieltext);

5) Der Beschluss des Vorstands (Beispieltext);

6) die neueste Ausgabe des Berichts über die Kapitalbestätigung des Unternehmens (Kopie) (Bespieltext);

7) Der aktuelle Finantbericht des Unternehmens (Kopie) (Bespieltext);

8) der ursprüngliche Vertrag, die ursprüngliche Satzung oder die früheren ergänzten Verträge, Satzungen des Unternehmens und die Kopie ihrer Genehmigung (ausländische Unternehmen brauchen nur Satzungen und ergänzte Satzungen einzureichen) (Beispieltext);

9) Liste der Mitglieder des Unternehmensvorstands (Kopie) (Beispieltext);

10) Online-Service-System und Bestätigung der Richtigkeit der Bewerbungsmaterialien (mit Unterschriften des rechtlichen Vertreters des Investoren oder bevollmächtigten Vertrezets) (Beispieltext).

11) In Bezug auf Projekte mit besonderen Bestimmungen des Staates sind sonstige Unterlagen erforderlich, die die besonderen Bestimmungen erfordern;

Für einen Antrag, gestellt nur von einer Partei des Vertrags, sind noch folgende Materialien einzureichen:

1. Der einheitlich von den Parteien gestellte Antrag auf die Beendigung des Vertrags und der Satzung die relevanten Details;

2. Beweise dafür, dass die im Vertrag und der Satzung des Joint-Venture-Unternehmens oder des kooperativen Unternehmens festgelegten festgelegten Pflichten von der Abstandspartei nicht erfüllt werden und das Unternehmen dadurch nicht mehr in der Lage ist, den Betrieb weiterzusetzen;

3. Der Kapitalprüfungsbericht (Beispieltext);

4. Der Jahresabschluss des Unternehmens im letzten Jahr mit der CPA-Zertifizierung (Kopie) (Beispieltext);

5. Der einstimmige Beschluss der Partei für die Auflösung der Vorstandsvorsitzenden (Beispieltext);

6. Ein Rufbrief der Partei, der an die bei dem Vorstand nich anwesenden Vorstandsmitglieder gesendet wird;

7. Die Garantie der Partei, die die Echtheit der Details gewährleistet. Anmerkungen auf der Garantie: Stehen die an die Prüfungs- und Genehmigungsbehörde gestellten Details nicht in Übereinstimmung mit den Fakten, trägt die Partei die Mitverantwortung;

8. Das Urteil der Gerichtsorgane oder Schiedsinstitutionen über die Auflösung oder Beendigung von Joint-Venture-Unternehmen oder kooperativen Unternehmen (Kopie);

9. Kopie des Vertrags und der Satzung und deren früheren Änderungen (der Klauseln) von Joint-Venture-Unternehmen oder kooperativen Unternehmen

10. Das Genehmigungszertifikat (Original und Kopie) und Geschäftslizenz (Kopie).

Die oben genannten Bewerbungmaterialien sind erforderlich, ihre elektronische Dokumente einzureichen. Dokumente und Ausweise, die keine Angaben über die Einreichung einer Kopie, sollten das Original vorlegen; der Antragsteller, der eine Kopie vorlegt, sollte auf der Kopie angeben, dass das Original mit der Kopie übereinstimmt, und sein Siegel darauf drücken lassen.

4. Durchführungsprozess

1) Der Antragsteller stellt einen Antrag an das Fenster der zustängigen Handelsbehörde des Servicezentreums für politische Angelegenheiten der regionalen Regierung der Stadt (des autonomen Gebietes), der Regierung der Gemeinde (Stadt oder des Bezirks mit gestärkten Kompetenzen), die zuständige Handelsbehörde der Stadt (des autonomen Gebietes), der Gemeinde (oder Stadt oder des Bezirks mit gestärkten Kompetenzen) geben ihre Stellungnahme und die einschlägigen Materialien zur Registrierung an das Fenster der zustängigen Handelsbehörde des Servicezentreums der Provinz für politische Angelegenheiten weiter; Meldet sich der Antragsteller an der Verwaltungsbehörde der Provinz für Handel und Industrie mit seinem echten Namen an, reicht der Antragsteller die Bewerbungsmaterialien direkt an das Fenster der zustängigen Handelsbehörde des Servicezentreums der Provinz für politische Angelegenheiten ein.

2) Die Handelsbehörde der Provinz tifft eine Vorabentscheidung, ob sie eine Einreichung genehmigt oder nicht und gibt eine schriftliche Erklärung.

3) Der Erholer geht mit seinem Personalausweis und der Mitteilung der Annahme ans Fenster des Handelsbehörde, um das Ergebnis zu erholen.

4) Mit Dokumenten wie der Zulassung, Genehmigungsurkunde, dem Vertrag und Satzung des Joint-Venture-Unternehmens geht ein Unternehmen zur Abteilung für Industrie und Handel, Steuern, Auslandswesen, Zoll und Finanz, um die Anmeldungs- und Aktieneintragungsarbeit zu erledigen.

5. Zeitdauer

(1) Gesetzliche Zeitdauer: 20 Arbeitstage.

(2) Versprochene Zeitdauer: 10 Arbeitstage.

6. Gebührensbasis, Gebührenskala

Gebührenfrei

7. Für die Genehmigung entcheidende Papiere

Mitteilung der Genehmigung für die Auflösung oder Beendigung

8. Mengenmäßige Beschränkung

Keine

9. Kontakt mit uns

(1) Telefon: Fenster der Handelsverwaltungsbehörde : (028) 86946667  86915614

(2) Online-Service-Halle

Regierungsservicehalle der Provinz Sichuan: www.sczwfw.gov.cn

Online-Service-System des Handelsministeriums für Auslandsinvestitionen: wzzxbs.mofcom.gov.cn

(3) Beschwerde Telefon

Beschwerde Telefon über die administrative Effizienz der Provinz Sichuan: 028-96960

Zentrums für Regierungsservice und Ressourcenaustausch der Provinz Sichuan: 028-86936179

Die Handelbehörde der Provinz Sichuan: (028) 83220487  83221124

10. Ankündigungen

Namen des betroffenen Personals sollten an den gedrukten Namen untergezeichnet werden.

Anlage: Beispieltext (oder Formattext)