Leitlinien für die Prüfung und Genehmigung von Fusionen und Übernahmen von inländischen Unternehmen durch ausländische Investoren
Quelle:Sichuan HandelsbehördeKategorie:Verwendeung auländischer InvestitionenErlassungsdatum:2019-05-20Lesen:Mal
1. Laut Gesetz

1) Nr. 1 des Paragrafs 3 des Gesetzes der Volksrepublik China über Gemeinschaftsunternehmen mit chinesischer und ausländischer Beteiligung (bekanntgemacht durch den 48. Beschluss des Staatspräsidenten im Jahr 2001): “Die von den beiden Seiten des Gemeinschaftsunternehmens unterzeichneten Joint-Venture-Vereinbarungen, -Veträge und -Satzungen sollten zur Prüfung und Genehmigung an die nationalen zuständigen Behörden für Außenwirtschaft und -handel eingereicht werden. Die Behörden sollten sich innerhalb von drei Monaten entscheiden, ob sie dazu eine Genehmigung erteilen oder nicht.”

2) Paragraf 5 des Gesetzes der Volksrepublik China über Gemeinschaftsunternehmen mit chinesischer und ausländischer Beteiligung (bekanntgemacht durch den 40. Beschluss des Staatspräsidenten im Jahr 2000): “beim Antrag auf die Gründung eines kooperativen Unternehmens sind die von den chinesisichen und ausländischen Parteien unterzeichneten Vereinbarungen, Verträge und Satzungen an die zuständige Abteilung des Staatsrates für den Außenwirtschaft und -handel oder die vom Staatsrat bevollmächtigten Behörden oder lokalen Regierungen (im Folgenden abgekürzt als Prüfungs- und Genehmigungsbehörden) zur Prüfung und Genehmigung einzureichen. Die Prüfungs- und Genehmigungsbehörden sollten an dem Annahmetermin innerhalb von fünfundvierzig Tagen entscheiden, ob sie den Antrag genehmigen oder nicht”.

3) Paragraf 10 des Gesetzes der VR China für Unternehmen mit ausländischer Kapitalbeteiligung (Änderung auf der achtzehnten Sitzung des Ständigen Ausschusses des Neunten Nationalen Volkskongresses 2000) (bekanngemacht durch den 41. Beschluss des Staatspräsidenten im Jahr 2000): “Veränderungen auf den Gebieten der Teilung, Fusionen und anderen wichtigen Angelegenheiten sollte der Prüfungs- und Genehmigungsbehörde zur Genehmigung vorgelegt werden und an der Verwaltungsbehörde für Industrie und Handel zur Registrierung angemeldet werden.”

4) Paragraf 12 der Vorschriften über die Richtungsführung der Auslandsinvestitionen (Beschluss des Staatsrates [2002] Nr. 346): Laut dem geltenden Prüfung- und Genehmigungsrecht werden ausländische Investitionsprojekte von der Entwicklungsplanungs- und der Wirtschafts- und Handelsabteilung nach der Art des Projekts getrennt überprüft und eingetragen werden; Verträge und Statuten unterwerfen der Prüfung und Eintragung der Behörde für Außenwirtschaft und -handel unterwerfen. Dabei werden Projkete mit ausländischen Investitionen unter der beschränkten Kategorie von den zuständigen Behörden von Provinzen, autonomen Gebieten, regierungsunmittelbaren Städten und Städten unter separater Staatsplanung geprüft und genehmigt und sich gleichzeitig an die höheren Behörden und Branchenbehörden zur Registrierung anmelden lassen. Das Recht auf die Genehmigung solcher Projekte darf nicht delegiert werden. Ausländische Investitionsprojekte, die schrittweise im Bereich des Dienstleistungshandels eröffnet werden, sind nach den einschlägigen staatlichen Vorschriften zu prüfen und zu genehmigen. Ausländische Investitionsprojekte, die sich auf Quoten und Lizenzen beziehen, müssen zuerst einen Antrag auf eine Genehmigung von Quoten und Lizenzen an Behörden für Außenwirtschaft und -handel stellen. Soweit die Gesetze und Verwaltungsvorschriften die Verfahren und Maßnahmen für die Prüfung und Genehmigung ausländischer Investitionsprojekte anders vorsehen, haben diese Bestimmungen Vorrang.

5) Paragraf 6 der Vorschriften über die Fusion und Übernahme inländischer Unternehmen durch ausländische Investoren (Beschluss des Handelsministeriums [2009] Nr. 6) “Die Fusion und Übernahme inländischer Unternehmen durch ausländische Investoren und die Gründung der Unternehmen mit ausländischen Investitionen sind laut den Vorschriften von den Prüfung- und Genehmigungsbehörden zu prüfen und zu genehmigen, die Anmeldung für Umfirmung oder Gründung des Unternehmen ist an den zuständigen Verwaltungsbehörden für die Eintragung durchzuführen”; Paragraf 10 der Vorschriften “Die in den Vorschriften genannten Prüfung- und Genehmigunsbehörden sind das Handelsministerium oder die zuständigen Handelsverwaltungsbehörden der Provinz der Volksrepublik China (im Folgenden abgekürzt als “Prüfung- und Genehmigungsbehörden der Provinz”), die Verwaltungsbehörden für die Eintragung sind das Amt für administrative Verwaltung für Indutrie- und Handelsunternehmen der Volksrepublik China oder das von dem Amt ermächtigte regionale Amt für administrative Verwaltung der Industrie- und Handelsunternehmen, die Verwaltungsbehörden für Devisen sind das Amt für die Verwaltung von Devisen der Volksrepublik China und seine Filialen. Die nach der Fusion gegründeten Unternehmen gehören laut den Gesetz, rechtlichen Bestimmungen oder Satuten zu den vom Handelsministerium geprüften und genehmigten spezielllen Typen oder den Unternehmen mit ausländischen Investitionen der Branche. Ihre Antragsdokumente sind von den Prüfung- und Genehmigungsbehörden der Provinz an das Handelsinisterium zur Prüfung und Genehmigung einzureichen, gesetzmäßig entscheidet sich das Handelsministerium,ob es eine Genehmigung erteilt oder nicht.”

6) Paragraf 4 der Bekanntmachung des Allgemeinen Büros des Staatsrates über die Einrichtung eines Sicherheitsprüfungssystems für die Fusion und Übernahme inländische Unternehmen durch ausländische Investoren (Bekanntmachung des Allgemeinen Büros des Staatsrates [2011] Nr. 6) “(1) Die Fusion und Übernahme inländischer Unternehmen erfolgt nach der Bekanntmachung und der Antrag auf die Fusion und Übernahme wird vom Investoren an das Handelsministerium gestellt. M & A-Transaktionen im Rahmen der Sicherheitsüberprüfung sollte das Handelsministerium innerhalb von 5 Tagen an die gemeinsame SItzung zur Prüfung und Genehmigung einreichen. (2) Einen Vorschlag zum Antrag auf die Sicherheitsüberprüfung für Fusion und Übernahme inländischer Unternehmen durch ausländische Investoren, die zuständige Behörden des Handelsministeriums, nationale Branchenverbände, Unternehmen der selben Branche und obere und untere Unternehmen für notwendig halten, kann von dem Handelsministerium gemacht werden. Findet die gemeinsame Sitzung den Vorschlag notwendig, kann sie sich dafür entscheiden.”

(7) Katalog der Industrien für die Führung ausländischer Investitionen (2015 Revision) (Beschluss der Staatlichen Entwicklungs- und Reformkommission, des Handelsministeriums [2015] Nr. 22).

(8) Katalog der beherrschenden Industrien mit ausländischen Investitionen in den zentralen und westlichen Regionen (2013 Revision) (Beschluss der Staatlichen Entwicklungs- und Reformkommission, des Handelsministeriums [2013] Nr. 1).

2. Bewerbungsbedingungen

Ausländische Investoren, die Unternehmen mit ausländischen Investitionen gründen und durch den Unternehmensvertrag die Vermögenswerte eines inländischen Unternehmens kauft und betreibt; oder ausländische Investoren kaufen nach dem Unternemensvertrag die Vermögenswerte eines inländischen Unternehmens und investieren die Vermögen in die Gründung eines Unternehmen mit ausländischen Investitionen und bereiben die Vermögenswerte (nachstehend als “Fusionen und Übernahme der Vermögenswerte” genannt )

3. Bewerbunsmaterialien

1) der Beschluss zum Verkauf der Vermögenswerte des Reichtumsrechtsinhabers oder der Rechtsorganisation;

2) der Projekantrag und die von der Abteilung für Entwicklung und Reform ausgestellten Genehmigungsunterlagen;

3) der Antrag auf Gründung eines ausländischen Unternehmens;

4) der Vertrag und die Satzung eines ausländisch investierten Unternehmens, die nach dem Plan gegründet wird;

5) der von dem ausländischen Unternehmen und dem inländischen Unternehmen unterzeichnete Vermögenskaufvertrag oder der von dem ausländischen Investor und dem inländischen Unternehmen unterzeichnete Vermögenskaufvertrag;

6) der jährliche Rechnungsprüfungsbericht des übergenommenen inländischen Unternehmens in letzter Zeit

7) Der Nachweis der Qualifikation der Anleger (inländische institutionelle Investoren stellen eine Kopie der Business-Lizenz zur Verfügung; ausländische instutionelle Investoren stellen einen Beweis für die Existenz der juristischen Person und eine Zertifikat des gesetzlichen Vertreters; inländische Investoren stellen den Personalausweis, den Pass einer natürlichen Person oder Kopien anderer Nachweise, die ihre inre persönliche Identität beweisen können; Der Berechtigungsschein oder Identitätszertifikat von einem ausländischen Investor wird vom Notar seines Landes notariell beglaubigt und wird von der chinesischen Botschaft in dem Land zertifiziert werden, der Berechtigungsschein oder Identitätszertifikat von einem Investor aus Hongkong, Macao und Taiwan wird vom regionalen Notar notariell beglaubigt und die notariellen Beglaubigungen werden von dem regioanlen Notar zur Verfügung gestellt, die oben genannten notariellen Beglaubigungen und Zertifikationen sollten das Original sein. Dabei: Wenn in- und ausländische Investoren natürliche Personen sind, sollte zunächst das Original von Personalausweisen, Pässen oder anderen Nachweisen, die ihre persönliche Identität beweisen können, Wenn der Antragsteller uns nur Kopien zur Beibehaltung zur Verfügung stellen kann, gibt es die Notwendigkeit, auf die Kopien zu unterzeichnen und ein Siegel darauf zu drücken, um zu beweisen, dass die Kopien mit dem Original übereinstimmen, auch sollte der Antragssteller Bestätigung der Vereinbarkeit der Kopien mit dem Original anbieten), die Geschäftserlaubnis und den Kreditbeweis;

8) Die Beschreibung über die von dem inländischen Unternehmen investierten Unternehmen;

9) Kopie des Statuten, des Duplikats der Geschäftslizenzen des übergenommenen Unternehmens und dessen investierten Unternehmen;

10) Der Unterbringungsplan der Arbeitnehmer des inländischen Unternehmens, der in die Akten des regionalen zuständigen Arbeitsamt einzutragen ist und von dem Vertreter der Arbeitnehmer unterzeichnet werden soll;

11) Die Vermögensbewertung des inländischen Unternehmens;

(12) Die ursprünglichen Satzungen des inländischen Unternehmens;

(13) der Schuldenabgang;

14) Die Ernennung des gemeinsamen Verwaltungsrates oder des Vorstandes zum Mitglied, die unterzeichnet wird vom gesetzlichen Vertreter jedes Anlegers;

15) Der Bericht über die Machbarkeitsuntersuchungen (unterzeichnet und gespiegelt von den Anlegern);

16) Was die Sicherheitsüberprüfung der Fusionen und Übernahmen anbelangt, sollte ein Antrag auf die Sicherheitsprüfung an das Handelsministerium vom Unternehmen gestellt werden;

17) Handelt es sich hier um Branchen mit besonderen Bestimmungen, sind noch laut dem Gesetz die Geschäftslizenzen anzubieten.

Außer der oben genannten Unterlagen, sind noch folgende Anlagen vorzulegen:

1. Bekanntmachung der Zulassung der Unternehmensregistrierung, die von der administrativen Abteilung für Industrie und Handel ausgestellt worden ist;

2. Wenn es importierter Geräte bedarf, ist eine Liste der importierten Geräte(Namen, Formarte, Menge und Preis der Geräte) vorzulegen;

3. Wird eine der oben genannten Unterlagen von der bevollmächtigten Person unterzeichnet, so ist die Vollmacht des gesetzlichen Vertreters des Anlegers erforderlich (Original);

4. Die Vollmacht der Sendung der juristischen Dokumente;

5. Nachweise, durch die es bestätigt werden kann, ob es Zusammenhänge zwischen den betroffenen Parteien gibt; 

6. Unter folgenden Umständen sollten sich die M&A Parteien an dem Handelsministerium und der staatlichen Verwaltung für Industrie und Handel: (1) eine der Parteien der Fusion und Übernahme hatte einem Marktumsatz in China von mehr als 1.5 Milliarden Yuan; (2) die Fusion und Übernahme ländischer Unternehmen in der zusammenhängenden Branche mehr als 10; (3) eine der Parteien hat einen chinesischen Marktanteil von 20% erreicht; (4) eine der Parteien hat wegen der Fusion und Übernahme einen chinesisichen Marktanteil von 25% erreicht;

7. Die Bestätigung der Echtheit des Inhalts der Bewerbungsmaterialien.

Die oben genannten Bewerbungmaterialien sind erforderlich, ihre elektronische Dokumente einzureichen. Dokumente und Ausweise, die keine Angaben über die Einreichung einer Kopie, sollten das Original vorlegen; der Antragsteller, der eine Kopie vorlegt, sollte auf der Kopie angeben, dass das Original mit der Kopie übereinstimmt, und sein Siegel darauf drücken lassen.

4. Durchführungsprozess

(1) Antragssteller reichen die relevanten Bewerbungsmaterialien ans Fenster der Serviceplattform für politische Angelegenheit des Servicezentrums für politische Angelegenheiten und den Ressourcenhandel.

(2) Die Handelsverwaltungsbehörde der Provinz entscheidet, ob sie eine administrative Lizenz austellt oder nicht; bei keine- Lizenz-Entscheidung gibt die Handelsverwaltungsbehörde der Provinz eine schriftliche Erklärung.

5. Zeitdauer

(1) Gesetzliche Zeitdauer: 30 Arbeitstage (Paragraf 25 der Vorschriften für Fusion und Devision der Unternehmen mit ausländischen Investitionen)

(2) Versprochene Zeitdauer: 10 Arbeitstage

6. Gebührensbasis, Gebührenskala

Gebührenfrei

7. Für die Genehmigung entcheidende Papiere

Genehmigungsurkunde der Unternehmen mit Auslandsinvestitionen oder Genehmigungsurkunde der Unternehmen mit Investitionen aus Taiwan, Hongkong und Macau

8. Mengenmäßige Beschränkung

Keine

9. Kontakt mit uns

(1) Telefon: Fenster der Handelsverwaltungsbehörde : (028) 86946667  86915614

(2) Online-Service-Halle

Regierungsservicehalle der Provinz Sichuan: www.sczwfw.gov.cn

Online-Service-System des Handelsministeriums für Auslandsinvestitionen: wzzxbs.mofcom.gov.cn

(3) Beschwerde Telefon

Beschwerde Telefon über die administrative Effizienz der Provinz Sichuan: 028-96960

Zentrums für Regierungsservice und Ressourcenaustausch der Provinz Sichuan: 028-86936179

Die Handelbehörde der Provinz Sichuan: (028) 83220487  83221124

10. Ankündigungen

keine.