Leitfaden für die Prüfung und Genehmigung der Veränderung der Aktienrechte des Aktieninhabers des Unternehmens mit Auslandskapital
Quelle:Sichuan HandelsbehördeKategorie:Verwendeung auländischer InvestitionenErlassungsdatum:2019-05-20Lesen:Mal
1. Laut Gesetz

1) Paragraf 14 der Durchführungsverordnungen des Volksrepublik China über Gemeinschaftsunternehmen mit chinesisicher und ausländischer Beteiligung (Veränderung laut dem Beschluss des Staatsrates 2001 über die Änderung der Durchführungsverordnungen des Volksrepublik China über Gemeinschaftsunternehmen mit chinesisicher und ausländischer Beteiligung): “Vereinbarungen, Verträge und Satzungen der Joint Ventures treten nach der Genehmigung der Prüfungs- und Genehmigungsbehörde in Kraft. Das gilt auch für die Änderung.”

2) Paragraf 11 der Durchführungsverordnungen des Gesetzes der Volksrepublik China über Gemeinschaftsunternehmen mit chinesischer und ausländischer Beteiligung (genehmigt vom Staatsrat 1995, bekanntgemacht vom Beschluss Nr. 6 des Ministeriums für Außenhandel und wirtschaftliche Zusammenarbeit 1995): “Vereinbarungen, Verträge und Satzungen der Joint Ventures treten ab der Ausstellung der Genehmigung der Prüfungs- und Genehmigungsbehörde in Kraft. Wänrend der Laufzeit der Zusammenarbeit gibt es große Änderungen in Vereinbarungen, Verträgen und Satzungen der Joint Ventures, müssen die Änderungen von der Prüfungs- und Genehmigungsbehörde beglaubigt werden.”

3) Paragraf 16 der Durchführungsverordnungen des Gesetzes der Volksrepublik China über Gemeinschaftsunternehmen mit chinesischer und ausländischer Beteiligung (verändert laut dem Beschluss des Staatsrates 2001 über die Änderung der Durchführungsdetails des Gesetzes der VR China für ausländische Unternehmen): “Satzungen der Joint Ventures treten nach der Genehmigung der Prüfungs- und Genehmigungsbehörde in Kraft. Das gilt auch für die Änderung.”

4) Das Unternehmensgesetz der Volksrepublik China (bekanntgemacht vom Beschluss des Staatspräsidenten Nr. 8 im Jahr 2013).

5) Das Unternehmensgesetz der Volksrepublik China (bekanntgemacht vom Beschluss des Staatspräsidenten Nr. 8 im Jahr 2013).

6) Katalog der Industrien für die Führung ausländischer Investitionen (2015 Revision) (Beschluss der Staatlichen Entwicklungs- und Reformkommission, des Handelsministeriums [2015] Nr. 22).

7) Katalog der beherrschenden Industrien mit ausländischen Investitionen in den zentralen und westlichen Regionen (2013 Revision) (Beschluss der Staatlichen Entwicklungs- und Reformkommission, des Handelsministeriums [2013] Nr. 1).

8) Verordnungen für die Änderung der Aktienrechte des Investoren des Unternehmens mit Auslandskapital (gesetzliche Bekanntmachung Nr. 267 des Auschusses für Außenwirtschaft und -handel [1997])

2. Bewerbungsbedinungen

1) Die ehemalige Prüfungs- und Genehmigungsbehörde ist die Handelsbehörde oder die Behörde (der Ausschuss)für Außenhandel und -wirtschaft der Provinz Sichuan.

2) Nach der Aufstockung des Kapitals oder die Regulierung des Geschäftsbereichs hat Unternehmen die Genehmiung von der Handelsbehörde der Provinz Sichuan erhalten.

3. Bewerbungsmaterialien

1) der Antrag des Unternehmens auf diesmalige Änderung (Beispieltext);

2) Die Genehmigungsurkunde des Unternehmens (Original und Duplikat), die Geschäftslizenz (Kopie) (Beispieltext);

3) Beschluss des Unternehmensvorstandes (Beispieltext);

4) Die Vereinbarung der Aktienübertragung, die geschlossen wird vom Übertragenden und Erwerber und unterzeichnet von anderen Investoren oder anerkannt wird von anderen Investoren auf andere schriftliche Weisen (was die Aktienübertragung der chinesischen Seite anbelangt, ist die unterzeichnete Stellungnahme der zustängigen Dienststellen erforderlich), der Beschluss des Vorstandes des ausländischen Unternehmens (Beispieltext);

5) Der letzte Kapitalprüfungsbericht des Unternehmens (Kopie) (Beispieltext);

6) Der Finazprüfungsbericht des Unternehmens im letzten Jahr (Kopie) (Beispieltext);

7) der ursprüngliche Vertrag, die ursprüngliche Satzung oder die früheren ergänzten Verträge, Satzungen des Unternehmens und die Kopie ihrer Genehmigung (ausländische Unternehmen brauchen nur Satzungen und ergänzte Satzungen einzureichen) (Beispieltext);

8) Der Gutachterbericht des Unternehmens und die Stellungnahmen der zuständigen oberen Abteilung des Staates (unter Beteiligung der Übertragung staatlicher Vermögenswerte) (Beispieltext);

9) Der nach der Änderung von den Investoren neu unterzeichnete Joint-Venture-Vertrag und die Abänderungsausgabe der Unternehmenssatzung (Beispieltext);

10) die Registrierungsurkunde, der geschäftliche Registrierschein, Namenliste der Vorstandsmitglieder oder andere relevante Dokumente (brauchen laut dem Gesetz die notarielle Beglaubigung), die Bonität und Kopie das juristischen Personalausweises des Erwerbers (Beispieltext);

11. Die Registrierungsurkunde, der geschäftliche Registrierschein, Namenliste der Vorstandsmitglieder oder andere relevante Dokumente des Übertragenden (Beispieltext);

12) die Namenliste der Vorstandsmitglieder vor der Änderung (Beispieltext);

13) die Namenliste der Vorstandsmitglieder nach der Änderung (Beispieltext);

14) In Bezug auf Projekte mit besonderen Bestimmungen des Staates sind sonstige Unterlagen erforderlich, die die besonderen Bestimmungen erfordern;

15) Online-Service-System und Bestätigung der Richtigkeit der Bewerbungsmaterialien (mit Unterschriften des rechtlichen Vertreters des Investoren oder bevollmächtigten Vertrezets) (Beispieltext).

Die oben genannten Bewerbungmaterialien sind erforderlich, ihre elektronische Dokumente einzureichen. Dokumente und Ausweise, die keine Angaben über die Einreichung einer Kopie, sollten das Original vorlegen; der Antragsteller, der eine Kopie vorlegt, sollte auf der Kopie angeben, dass das Original mit der Kopie übereinstimmt, und sein Siegel darauf drücken lassen.

4. Bewerbungsprozess

(1) Antragssteller reichen die relevanten Bewerbungsmaterialien ans Fenster der Serviceplattform für politische Angelegenheit des Servicezentrums für politische Angelegenheiten und den Ressourcenhandel.

(2)Die Handelsverwaltungsbehörde der Provinz entscheidet, ob sie eine administrative Lizenz austellt oder nicht; bei keine-Lizenz-Entscheidung gibt die Handelsverwaltungsbehörde der Provinz eine schriftliche Erklärung.

(3)Ausgabe des Ergebnis der Durchführung ist nur möglich mit dem Personalausweis des Empfängers und der Annahmkündigung.

(4)Die Genehmigungsurkunde holt der Empfänger am Fenster der Handelsverwaltungsbehörde und drückt das Siegel “Anwenderspezifisches Dientsiegel der Handelsverwaltungsbehörde der Provinz Sichuan für die Prüfung und Genehmigung des Vertrags des Unternehmen mit ausländischen Investitionen”.

(5)Mit Dokumenten wie Zulassung, Genehmigungsurkunde, dem Joint-Venture-Vertrag und der Satzung gehen Unternehmen zu Amt für Industrie- und Handel, Steueramt, Amt für Staatliche Devisenverwaltung, Zoll und Finanzamt, um sich anzumelden und die Eintragungsformalitäten zu erledigen.

5. Zeitdauer

(1) Gesetzliche Zeitdauer: 30 Arbeitstage (Paragraf 17 der Verordnungen für die Änderung der Aktienrechte des Investoren des Unternehmens mit Auslandskapital ).

(2) Versprochene Zeitdauer: 10 Arbeitstage.

6. Gebührensbasis, Gebührenskala

Gebührenfrei

7. Für die Genehmigung entcheidende Papiere

Genehmigungsurkunde der Unternehmen mit Auslandsinvestitionen oder Genehmigungsurkunde der Unternehmen mit Investitionen aus Taiwan, Hongkong und Macau

8. Mengenmäßige Beschränkung

Keine

9. Kontakt mit uns

(1) Telefon: Fenster der Handelsverwaltungsbehörde : (028) 86946667  86915614

(2) Online-Service-Halle

Regierungsservicehalle der Provinz Sichuan: www.sczwfw.gov.cn

Online-Service-System des Handelsministeriums für Auslandsinvestitionen: wzzxbs.mofcom.gov.cn

(3) Beschwerde Telefon

Beschwerde Telefon über die administrative Effizienz der Provinz Sichuan: 028-96960

Zentrums für Regierungsservice und Ressourcenaustausch der Provinz Sichuan: 028-86936179

Die Handelbehörde der Provinz Sichuan: (028) 83220487  83221124

10. Ankündigungen

Die Unterschrift des zuständigen Personals in allen Dokumenten ist an den gedruckten Namen zu unterzeichnen.

Als Anlage: Beispieltext (oder Formattext)