1. Laut Gesetz
1) Paragraf 14 der Durchführungsverordnungen des Gesetzes der Volksrepublik China über Gemeinschaftsunternehmen mit chinesischer und ausländischer Beteiligung (verändert laut dem Beschluss des Staatsrates 2001 über die Änderung des Gesetzes der Volksrepublik China über Gemeinschaftsunternehmen mit chinesischer und ausländischer Beteiligung): “Vereinbarungen, Verträge und Satzungen der Joint Ventures treten nach der Genehmigung der Prüfungs- und Genehmigungsbehörde in Kraft. Das gilt auch für die Änderung.”
2) Paragraf 11 der Durchführungsverordnungen des Gesetzes der Volksrepublik China über Gemeinschaftsunternehmen mit chinesischer und ausländischer Beteiligung (genehmigt vom Staatsrat 1995, bekanntgemacht vom Beschluss Nr. 6 des Ministeriums für Außenhandel und wirtschaftliche Zusammenarbeit 1995): “Vereinbarungen, Verträge und Satzungen der Joint Ventures treten ab der Ausstellung der Genehmigung der Prüfungs- und Genehmigungsbehörde in Kraft. Wänrend der Laufzeit der Zusammenarbeit gibt es große Änderungen in Vereinbarungen, Verträgen und Satzungen der Joint Ventures, müssen die Änderungen von der Prüfungs- und Genehmigungsbehörde beglaubigt werden.”
3) Paragraf 16 der Durchführungsverordnungen des Gesetzes der Volksrepublik China über Gemeinschaftsunternehmen mit chinesischer und ausländischer Beteiligung (verändert laut dem Beschluss des Staatsrates 2001 über die Änderung der Durchführungsdetails des Gesetzes der VR China für ausländische Unternehmen): “Satzungen der Joint Ventures treten nach der Genehmigung der Prüfungs- und Genehmigungsbehörde in Kraft. Das gilt auch für die Änderung.”
4) Das Unternehmensgesetz der Volksrepublik China (bekanntgemacht vom Beschluss des Staatspräsidenten Nr. 8 im Jahr 2013).
2. Bewerbungsbedinungen
1) Die ehemalige Prüfungs- und Genehmigungsbehörde ist die Handelsbehörde oder die Behörde (der Ausschuss)für Außenhandel und -wirtschaft der Provinz Sichuan.
2) Nach der Aufstockung des Kapitals oder die Regulierung des Geschäftsbereichs hat Unternehmen die Genehmiung von der Handelsbehörde der Provinz Sichuan erhalten.
3. Bewerbungsmaterialien
1) der Antrag des Unternehmens auf die Änderung (Beispieltext);
2) Die Genehmigungsurkunde des Unternehmens (Original und Duplikat), die Geschäftslizenz (Kopie) (Beispieltext);
3) Beschluss des Unternehmensvorstandes (Beispieltext);
4) Der letzte Kapitalprüfungsbericht des Unternehmens (Kopie) (Beispieltext);
5) Der Finazprüfungsbericht des Unternehmens im letzten Jahr (Kopie) (Beispieltext);
6) der ursprüngliche Vertrag, die ursprüngliche Satzung oder die früheren ergänzten Verträge, Satzungen des Unternehmens und die Kopie ihrer Genehmigung (ausländische Unternehmen brauchen nur Satzungen und ergänzte Satzungen einzureichen) (Beispieltext);
7) Liste der Mitglieder des Unternehmensvorstands (Kopie) (Beispieltext);
8) Beweise der Fabriken, des Wohnheims oder des Grundstücks, wo sich die Filialen befinden;
9) In Bezug auf Projekte mit besonderen Bestimmungen des Staates sind sonstige Unterlagen erforderlich, die die besonderen Bestimmungen erfordern;
10) Online-Service-System und Bestätigung der Richtigkeit der Bewerbungsmaterialien (mit Unterschriften des rechtlichen Vertreters des Investoren oder bevollmächtigten Vertrezets) (Beispieltext).
Die oben genannten Bewerbungmaterialien sind erforderlich, ihre elektronische Dokumente einzureichen. Dokumente und Ausweise, die keine Angaben über die Einreichung einer Kopie, sollten das Original vorlegen; der Antragsteller, der eine Kopie vorlegt, sollte auf der Kopie angeben, dass das Original mit der Kopie übereinstimmt, und sein Siegel darauf drücken lassen.
4. Bewerbungsprozess
(1) Antragssteller reichen die relevanten Bewerbungsmaterialien ans Fenster der Serviceplattform für politische Angelegenheit des Servicezentrums für politische Angelegenheiten und den Ressourcenhandel.
(2)Die Handelsverwaltungsbehörde der Provinz entscheidet, ob sie eine administrative Lizenz austellt oder nicht; bei keine-Lizenz-Entscheidung gibt die Handelsverwaltungsbehörde der Provinz eine schriftliche Erklärung.
(3)Ausgabe des Ergebnis der Durchführung ist nur möglich mit dem Personalausweis des Empfängers und der Annahmkündigung.
(4) Mit Dokumenten wie Zulassung, Genehmigungsurkunde, dem Joint-Venture-Vertrag und der Satzung gehen Unternehmen zu Amt für Industrie- und Handel, Steueramt, Amt für Staatliche Devisenverwaltung, Zoll und Finanzamt, um sich anzumelden und die Eintragungsformalitäten zu erledigen.
5. Zeitdauer
(1) Gesetzliche Zeitdauer: 20 Arbeitstage.
(2) Versprochene Zeitdauer: 10 Arbeitstage.
6. Gebührensbasis, Gebührenskala
Gebührenfrei
7. Für die Genehmigung entcheidende Papiere
Genehmigungsurkunde der Unternehmen mit Auslandsinvestitionen oder Genehmigungsurkunde der Unternehmen mit Investitionen aus Taiwan, Hongkong und Macau
8. Mengenmäßige Beschränkung
Keine
9. Kontakt mit uns
(1) Telefon: Fenster der Handelsverwaltungsbehörde : (028) 86946667 86915614
(2) Online-Service-Halle
Regierungsservicehalle der Provinz Sichuan: www.sczwfw.gov.cn
Online-Service-System des Handelsministeriums für Auslandsinvestitionen: wzzxbs.mofcom.gov.cn
(3) Beschwerde Telefon
Beschwerde Telefon über die administrative Effizienz der Provinz Sichuan: 028-96960
Zentrums für Regierungsservice und Ressourcenaustausch der Provinz Sichuan: 028-86936179
Die Handelbehörde der Provinz Sichuan: (028) 83220487 83221124
10. Ankündigungen
Die Unterschrift des zuständigen Personals in allen Dokumenten sollte an den gedruckten Namen unterzeichnet werden.
Als Anlage: Beispieltext (oder Formattext)
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