Leitfaden für die Prüfung und Genehmigung der Satuten ausländischer Unternehmen
Quelle:Sichuan HandelsbehördeKategorie:Verwendeung auländischer InvestitionenErlassungsdatum:2019-05-20Lesen:Mal
1. Laut Gesetz

1) Paragraf 6 des Gesetzes der VR China für ausländische Unternehmen (laut der Veränderung des Beschlusses der achtzehten Tagung des zuständigen Ausschusses des Neuten Nationalen Volkskongresses im Jahr 2000 über die Veränderung des Gesetzs der Volksrepublik China für ausländische Unternehmen): “Den Antrag auf die Gründung eines ausländischen Unternehmens ist von der zuständigen Abteilung des Staatsrates für den Außenhandel und die wirtschaftliche Zusammenarbeit oder der vom Staatsrat bevollmächtigte Abteilung oder regionalen Regierung zu prüfen und zu genehmigen. Prüfungs- und Genehmigungsbehörden entscheiden nach dem Erhalt des Antrags innerhalb von 90 Tagen, ob sie den Antrag genehmigen oder nicht.”

2) Nr. 2 des Paragrafs 7 der Durchführungsbestimmung zu dem Gesetz der VR China für ausländische Unternehmen (laut der Veränderung des Beschlusses des Staatsrates im Jahr 2001 über die Veränderung der Durchführungsbestimmung zum Gesez der VR China für ausländische Unternehmen): ”die zu den folgenden Fällen gehörende Gründung des ausländischen Unternehmens wird von der Regierung der vom Staatsrat bevollmächtigten Provinzen, autonomen Gebieten, regierungsunmlttelbaren Städten, Städten unter dem Plan, Sonderwirtschaftszonen geprüft und genehmigt und die Regierung erteilt dann die Genehmigungsurkunde: 1) Unternehmen, deren gesamte Investmenstsumme beschränkt sich auf die vom Recht des Staatsrates für Prüfung und Gemehmigung vorgeschriebene Summe; 2) Unternehmen, die keine Anforderung an den Staat auf den Transport von Rohstoffen stellen, keinen Einfluss auf das staatliche universale Gleichgewicht wie Energiequellen, Verkehr und Transport, Anteil des Außenhandels im Bereichen der Ein- und Ausfuhr. ”

(3)Das Firmengesetz der Volksrepublik China (Beschluss des Staatspräsidenten [2013] Nr. 8).

(4) Paragraf 12 der Vorschriften über die Richtungsführung der Auslandsinvestitionen (Beschluss des Staatsrates [2002] Nr. 346): Laut dem geltenden Prüfung- und Genehmigungsrecht werden ausländische Investitionsprojekte von der Entwicklungsplanungs- und der Wirtschafts- und Handelsabteilung nach der Art des Projekts getrennt überprüft und eingetragen werden; Verträge und Statuten unterwerfen der Prüfung und Eintragung der Behörde für Außenwirtschaft und -handel unterwerfen. Dabei werden Projkete mit ausländischen Investitionen unter der beschränkten Kategorie von den zuständigen Behörden von Provinzen, autonomen Gebieten, regierungsunmittelbaren Städten und Städten unter separater Staatsplanung geprüft und genehmigt und sich gleichzeitig an die höheren Behörden und Branchenbehörden zur Registrierung anmelden lassen. Das Recht auf die Genehmigung solcher Projekte darf nicht delegiert werden. Ausländische Investitionsprojekte, die schrittweise im Bereich des Dienstleistungshandels eröffnet werden, sind nach den einschlägigen staatlichen Vorschriften zu prüfen und zu genehmigen. Ausländische Investitionsprojekte, die sich auf Quoten und Lizenzen beziehen, müssen zuerst einen Antrag auf eine Genehmigung von Quoten und Lizenzen an Behörden für Außenwirtschaft und -handel stellen. Soweit die Gesetze und Verwaltungsvorschriften die Verfahren und Maßnahmen für die Prüfung und Genehmigung ausländischer Investitionsprojekte anders vorsehen, haben diese Bestimmungen Vorrang.

(5) Katalog der Industrien für die Führung ausländischer Investitionen (2015 Revision) (Beschluss der Staatlichen Entwicklungs- und Reformkommission, des Handelsministeriums [2015] Nr. 22).

(6) Katalog der beherrschenden Industrien mit ausländischen Investitionen in den zentralen und westlichen Regionen (2013 Revision) (Beschluss der Staatlichen Entwicklungs- und Reformkommission, des Handelsministeriums [2013] Nr. 1).

2. Bewerbungsbedinungen

1) ausländische Unternehmen, andere ausländische Wirtschaftsorganisationen oder Einzelpersonen (im Folgenden abgekürzt als ausländische Investoren) richten Unternehmen mit ausländischen Investitionen innerhalb von Chinas ein.

2) Der Antrag auf Errichtung von ausländischen Investitionsunternehmen muss den Vorschriften der Katalog der Industrien für die Führung ausländischer Investitionen (2015 Revision) und der Katalog der beherrschenden Industrien mit ausländischen Investitionen in den zentralen und westlichen Regionen (2013 Revision) und anderen betroffenen Gesetzen und Vorschriften entsprechen.

3. Bewerbungsunterlagen

1.Ein Antrag auf die Errichtung eines Unternehmens mit ausländischen Investitionen (gesiegelt von den Investoren) (Beispieltext);

2. Der Antragsbericht des Projekts und die Genehmigungsdokumente des Amtes für Entwicklung und Reformen;

3. Die Bekanntmachung der Genehmigung der Anerkennung des Unternehmensnamens durch das Amt für Industrie und Handel (Duplikat) (Beispieltext);

4. Der von den Joint-Venture-Partnern zusammengesetzte Bericht über die Durchführbarkeitsstudie (unterzeichnet und gespiegelt von den Anlegern) (Beispieltext);

5. Verträge und Satzungen (gespiegelt von den Anlegern, unterzeichnet von den gesetzlichen Vertretern des Anlegers oder deren bevollmächtigten Vertretern) (Beispieltext);

6. Die Qualifikationsurkunde oder Identitätszertifikat des Übersee-Investoren und deren chinesische Übersetzungen. Die Qualifikationsurkunde oder Identitätszertifikat eines ausländischen Investoren sollten wird vom Notar seines Landes notariell beglaubigt und wird von der chinesischen Botschaft in dem Land zertifiziert werden; die Qualifikationsurkunde oder Identitätszertifikat von einem Investor aus Hongkong, Macao und Taiwan wird vom regionalen Notar notariell beglaubigt und die notariellen Beglaubigungen werden von dem regioanlen Notar zur Verfügung gestellt. Wenn die Investoren natürliche Personen sind, sollten zunächst die abgeschlossenen Visa und Einreisepässen oder ein Einreise- und Ausreiseerlaubnis für Reisen aus und nach Hongkong, Macao und Taiwan zur Verfügung gestellt werden, dabei bedarf es keiner notariellen Beglaubigung und Zertifizierung (Beispieltext);

7. Die von den Investoren vorgelegten Kreditbeweise (Beispieltext);

8. Die von den bevollmächtigten Vertretern der Investoren vorgelegten Indentifikationen (Duplikat) (Beispieltext);

9. Die Ernennung der Investoren zum Mitglied des Vorstandes und die Liste der Vorstandsmitglieder (gesiegelt werden von den Investoren, unterzeichnet werden vom gesetzlichen Vertreter oder einem bevollmächtigten Vertreter jedes Anlegers, Unterschriften jedes Vorstandsmitgliedes) (Beispieltext);

10. Die Vollmacht der Sendung der juristischen Dokumente (Beispieltext);

11. Die Nutzungsbescheinigung oder der Mietvertrag der Gesellschaft, die Eigentumsurkunde des Vermieters (Duplikat) (Beispieltext);

12. Die von der Landesabteilung des Amtes für die Stadtplanung ausgestellten Gutachten über die Standortplanung von Bauprojekten und Genehmigung für die Planung des Baulandes (angeboten werden bei Bauprojekten);

13. Die von den Umweltbehörden ausgestellten Umweltverträglichkeitsprüfungsunterlagen oder Genehmigungsunterlagen (angeboten werden bei Bauprojekten oder anderen eventuellen umweltbeeinflussenden Projekten);

14. Relevante Genehmigungsunterlagen oder Archivdokumente, die von der staatlichen Behörden des Ministeriums für Bodenressourven erteilt wurden (angeboten werden Projekte über staatliches Vermögen nach den relevanten Bestimmungen für die Verwaltung des staatlichen Vermögens);

15. Die von dem Aufsichtsamt für die Herstellungssicherheit ausgestellte Genehmigung (angeboten wird bei Projekten mit gefährlichen Chemikalien);

16. In Bezug auf Projekte mit besonderen Bestimmungen des Staates sind sonstige Unterlagen erforderlich, die die besonderen Bestimmungen erfordern;

17. Online-Service-System und Bestätigung der Richtigkeit der Bewerbungsmaterialien (mit Unterschriften des rechtlichen Vertreters des Investoren oder bevollmächtigten Vertrezets) (Beispieltext).

Die oben genannten Bewerbungmaterialien sind erforderlich, ihre elektronische Dokumente einzureichen. Dokumente und Ausweise, die keine Angaben über die Einreichung einer Kopie, sollten das Original vorlegen; der Antragsteller, der eine Kopie vorlegt, sollte auf der Kopie angeben, dass das Original mit der Kopie übereinstimmt, und sein Siegel darauf drücken lassen.

4. Durchführungsprozess

(1) Antragssteller reichen die relevanten Bewerbungsmaterialien ans Fenster der Serviceplattform für politische Angelegenheit des Servicezentrums für politische Angelegenheiten und den Ressourcenhandel.

(2)Die Handelsverwaltungsbehörde der Provinz entscheidet, ob sie eine administrative Lizenz austellt oder nicht; bei keine-Lizenz-Entscheidung gibt die Handelsverwaltungsbehörde der Provinz eine schriftliche Erklärung.

(3)Ausgabe des Ergebnis der Durchführung ist nur möglich mit dem Personalausweis des Empfängers und der Annahmkündigung.

(4)Die Genehmigungsurkunde holt der Empfänger am Fenster der Handelsverwaltungsbehörde und drückt das Siegel “Anwenderspezifisches Dientsiegel der Handelsverwaltungsbehörde der Provinz Sichuan für die Prüfung und Genehmigung des Vertrags des Unternehmen mit ausländischen Investitionen”.

(5)Mit Dokumenten wie Zulassung, Genehmigungsurkunde, dem Joint-Venture-Vertrag und der Satzung gehen Unternehmen zu Amt für Industrie- und Handel, Steueramt, Amt für Staatliche Devisenverwaltung, Zoll und Finanzamt, um sich anzumelden und die Eintragungsformalitäten zu erledigen.

5. Zeitdauer

(1) Gesetzliche Zeitdauer: 60 Arbeitstage (Paragraf 6 des Gesetzes der Volksrepublik China über ausländische Unternehmen).

(2) Versprochene Zeitdauer: 10 Arbeitstage.

6. Gebührensbasis, Gebührenskala

Gebührenfrei

7. Für die Genehmigung entcheidende Papiere

Genehmigungsurkunde der Unternehmen mit Auslandsinvestitionen oder Genehmigungsurkunde der Unternehmen mit Investitionen aus Taiwan, Hongkong und Macau

8. Mengenmäßige Beschränkung

Keine

9. Kontakt mit uns

(1) Telefon: Fenster der Handelsverwaltungsbehörde : (028) 86946667  86915614

(2) Online-Service-Halle

Regierungsservicehalle der Provinz Sichuan: www.sczwfw.gov.cn

Online-Service-System des Handelsministeriums für Auslandsinvestitionen: wzzxbs.mofcom.gov.cn

(3) Beschwerde Telefon

Beschwerde Telefon über die administrative Effizienz der Provinz Sichuan: 028-96960

Zentrums für Regierungsservice und Ressourcenaustausch der Provinz Sichuan: 028-86936179

Die Handelbehörde der Provinz Sichuan: (028) 83220487  83221124

10. Ankündigungen

1. Die Unterschrift des zuständigen Personals in allen Dokumenten sollte an den gedruckten Namen unterzeichnet werden.

2. In dem Bewerbungsschreiben sollte es damit klar sein, welche Teile des Geschäftsbereiches des geplanten Unternehmens zu den zu ermutigenden Industriezweigen des Katalogs der Industrien für die Führung ausländischer Investitionen (oder des Katalogs der beherrschenden Industrien mit ausländischen Investitionen in den zentralen und westlichen Regionen), zu den ermutigenden Items der Industriezweigen gehören Folgendes: der konkrete Inhalt des Projekts, die gesamte Investmentssumme des Projekts (bezieht sich der Vertrieb und das Investment des Unternehmens auf mehrere politische Items der zu ermutigenden Industriezweigen, sollten die oben genannten Informationen jeweils nach dem Item verdeutlicht werden).

Als Anlage: Beispieltext (oder Formattext)