Leitlinien der vorläuftgien Qualifikationsfestlegung ausländischer Beihilfeprogramme der Unternehmen
Quelle:Sichuan HandelsbehördeKategorie:Die AußenzusammenarbeitErlassungsdatum:2019-05-20Lesen:Mal
Artikel 1 Laut Gesetz

(1) Anlage des Beschlusses des Staatsrates über die Festlegung der Verwaltungslizenzen für die erfroderlichen Verwaltungsaufgaben und Genehmigungspunkte (Auftrag des Staatsrates [2004] Nr. 412): Paragraf 187 auf dem Inhaltsverzeichnis des Beschlusses des Staatsrates über die Festlegung der Verwaltungslizenzen für die erfroderlichen Verwaltungsaufgaben und Genehmigungspunkte “Prüfung und Festlegung der Qualifikation zu ausländischen Beihilfeprogrammen der Unternehmen”.

(2) Maßnahmen zur Ermittlung der betrieblichen Qualifikationen für Bauaufgaben ausländischer kompletter Beihilfeprojekte (als Trial) (Auftrag des Handelsministeriums [2004] Nr. 9) “4. Qualifikationsantrag und -festlegungsprozess. (1) Die zentralen Unternehmen stellen am Handelsministerium einen Antrag auf die Qualifikation für Bauaufgaben ausländischer Beihilfeprojekte, andere Unternehmen an der zuständigen Provinz/ Autonome/Regierungsunmittelbarestädte-Handelsverwaltungsbehörde (im Folgenden abgekürzt als zuständige Provinz-Handelsverwaltungsbehörde) am Regierungsort, innerhalb von 20 Arbeitstagen ab dem Abnahmetermin führt die zuständige Provinz-Handelsverwaltungsbehörde eine vorläufigen Prüfung durch; Unternehmen, die die vorläufige Prüfung bestehen, legen die Meinung zur bestandenen Prüfung zusammen mit den Bewerbungsunterlagen für Qualifikation dem Haldelsministeritum zur weiteren Prüfungen vor.”

(3) Maßnahmen zur Ermittlung der betrieblichen Qualifikationen für Bauaufgaben ausländischer kompletter Beihilfeprojekte (als Trial) (Auftrag des Handelsministeriums [2004] Nr. 10) “4. Qualifikationsantrag und -festlegungsprozess. (1) Die zentralen Unternehmen stellen am Handelsministerium einen Antrag auf die Qualifikation für Bauaufgaben ausländischer Beihilfeprojekte, andere Unternehmen an der zuständigen Provinz/ Autonome/Regierungsunmittelbarestädte-Handelsverwaltungsbehörde (im Folgenden abgekürzt als zuständige Provinz-Handelsverwaltungsbehörde) am Regierungsort, innerhalb von 20 Arbeitstagen ab dem Abnahmetermin führt die zuständige Provinz-Handelsverwaltungsbehörde eine vorläufigen Prüfung durch; Unternehmen, die die vorläufige Prüfung bestehen, legen die Meinung zur bestandenen Prüfung zusammen mit den Bewerbungsunterlagen für Qualifikation dem Haldelsministeritum zur weiteren Prüfungen vor.”

Artikel 2 Anmeldungsbedingungen

Nur Unternehmen mit Außenwirtschaftsrechten dürfen sich anmelden.

Artikel 3 Anmeldungsunterlagen

Folgende Materialien werden unter der Vorlage eines elektronischen Dokuments eingereicht:

(1) Antragssteller sind dazu verpflichtet, gemäß Mahnahmen zur Ermittlung der betrieblichen Qualifikationen unterschliedliche Anmeldungsmaterialien einzureichen. Dabei muss dem Antragsschreiben ausgefüllte Tabellen “Übersicht über das antragsstellende Unternehmen (Bauaufgaben der ausländischen Beihilfeprojekte)” oder “Übersicht über das antragsstellende Unternehmen (Auslandshilfsprojekte)” angefügt werden. Die Tabellen lassen sich auf der Website der Abteilung für ausländische Hilfen des Handelsministeriums herunterladen,Website: yws.mofcom.gov.cn.

(2) Die von Antragsstellern vorgelegten Qualifikationsunterlagen müssen ihre Originalen und Kopien vorbereiten. Originale darf man zurüclnehmen, nachdem die Prüfungsbehörden ihre Korrektheit bestätigt haben. Man lässt die Kopien bei den Prüfungsbehörden liegen bleiben. Die von den Antragsstellern vorgelegten andere Beweise müssen in Form der Originale eingereicht werden.

(3) Leistungsbescheinigung

1. Für Unternehmen, die einen Antrag auf die Qualifikation für Bauaufgaben ausländischer kompletter Beihilfeprojekte stellen, unterliegt ihr kumulierte Umsatz ausländischer Projekte den jährlichen statistischen Daten der Stelle für auswärtige wirtschaftliche Zusammenarbeit des Handelsministeriums.

2. Für Unternehmen, die einen Antrag auf die Qualifikation für Auslandshilfsprojekte, unterliegt ihr gesamtes Import-und Exportvolumen den jährlichen statistischen Daten des Zolls. Antragssteller sollten die geprüften Statistiken der statistischen Behörde der Allgemeinen Verwaltung des Zolls einreichen; Der Umsatz der erledigten Auslandshilfeprojekte unterliegt dem Vertrag zwischen den Antragsstellern und der zuständigen Verwaltungsbehörde für Auslandshilfen oder der von der zuständigen Verwaltungsbehörde für Auslandshilfen erteilten Auftragsankündigung, die Übernahme der Auslandshilfeaufgaben auf die Weise - Gutschriften gegen tatsächliche Aufwendungen - ankündigt. Antragssteller sollten Ankündigungsschreiben der oben genannten Verträge und Augaben (Kopien) einreichen.

Die oben erwähnten Unterlagen bereitet man in vier Exemplaren vor.

Artikel 4 Anmeldungsverfahren

(1) Antragssteller bringen die oben genannten Anmeldungsunterlagen ans Fenster der Handelsverwaltungsbehörde des Servicezentrums der Provinzregierung für politische Angelegenheiten;

(2)  Die Handelsverwaltungsbehörde der Provinz führt eine vorläufige Prüfung durch; Wird die Prüfung bestanden, werden die Meinung zur voläufigen Prüfung und die Anmeldungsunterlagen der Unternehmen gemeinsam an das Handelsministerium eingereicht.

(3) Ausgabe der Qualifikationsfestlegung erfolgt ausschließlich beim Vorzeigen von Personalausweis des Empfängers und Anmahnemitteilung.

Artikel 5 Zeitdauer

(1) Gesetzliche Zeitdauer: 20 Arbeitstage

(2) Versprochene Zeitdauer: 4 Arbeitstage

Artikel 6 Gebührensbasis, Gebührenskala

Gebührenfrei

Artikel 7 Kontakt mit uns

Telefon: Fenster der Handelsverwaltungsbehörde des Servicezentrums der Provinzregierung für politische Angelegenheiten: (028) 86946667

Schwerde Telefon: Servicezentrum der Provinzregierung für politische Angelegenheiten: (028) 86936179  86936381

Handelsverwaltungsbehörde der Provinz: (028) 83223259  83224046

Website: Handelsverwaltungsbehörde der Provinz: swt.sc.gov.cn