Bekanntmachung des Handelsministeriums der Volksrepublik China Nr.32 von 2016 Die Bekanntmachung der Beendung von den Antidumpingmaßnahmen gegen die importierten aus Russland und Japan stammenden Trichlorethylen
Quelle:Sichuan HandelsbehördeKategorie:PoliciesErlassungsdatum:2019-05-20Lesen:Mal
【Erlassungsorganisation】Der Handelsministerium der Volksrepublik China
 
【Erlassungsnummer】Nr.32 von 2016
 
【Erlassungsdatum】11/07/2016
 
Der Handelsministerium hat am 22 Juli 2005 die Bekanntmachung Nr.37 2005 erlassen und beschlossen, die Antidumpingmaßnahmen für die importierten aus Russland und Japan stammenden Trichlorethylen durchzuführen. Die Zeitdauer war 5 Jahre.
 
Der Handelsministerium hat am 21 Juli 2011 die Bekanntmachung Nr.39 2011 erlassen und beschlossen, die Durchführung der Antidumpingmaßnahmen für die importierten T aus Russland und Japan stammenden Trichlorethylen festzuhalten. Die Zeitdauer war 5 Jahre.
 
Am 9 Oktober 2015 hat der Handelsministerium die Bekanntmachung Nr.40 2015 erlassen und erkundigt, dass die obengenannten Antidumpingmaßnahmen bis zum 21. Juli 2016 abgelaufen werden. Die inländischen Betriebe oder die natürlichen bzw. gesetzlichen Personen der inländischen Betriebe sowie bezüglichen Organisationen können in 60 Tegen vor dem Ablauf der Antidumpingmaßnahmen bei dem Handelsministerium einen schriftlichen Antrag für die endliche Überprüfung stellen.
 
Wenn die inländischen Trichlorethylenindustrien bzw. deren Vertreter innerhalb der von der Bekanntmachung geregelten Zeitdauer keinen schriftlichen Antrag für die endliche Überprüfung gestellt haben, beschließt der Handelsministerium keine aktive Überprüfung. Deswegen werden die Antidumpingmaßnahmen gegen die importierten aus Russland und Japan stammenden Trichlorethylen ab dem 21. Juli 2016 beendet.
 
Handelsministerium
 
2016.07.11