MOFCOM-Bekanntmachung Nr. 37 vom Jahr 2016 über die abschließende Überprüfung des Antidumpingzolls gegen Einfuhren von reinem Terephthalsäureursprung in der Republik Korea und Thailand
Quelle:Sichuan HandelsbehördeKategorie:PoliciesErlassungsdatum:2019-05-20Lesen:Mal
Veröffentlicht vom Handelministerium der Volksrepublik China

Veröffentlichungsnummer: Nr. 37 im Jahr 2016

Veröffentlichungsdatum: 10. August 2016

Am 12. August 2010 veröffentlichte das Handelsministerium der Volksrepublik China (im Folgenden genannt als Untersuchungsbehörde) die Ankündigung Nr. 47 vom Jahr 2010 und entschied sich Antidumpingsmaßnahmen gegenüber den Ehfuhren von reiner Terephthalsäure mit Ursprung in der Republik Korea und Thailand für 5 Jahre ab 12. August 2010.

Am 7. August 2013 veröffentlichte die Ermittlungsbehörde die Ankündigung Nr. 52 vom Jahr 2013 und entschied, dass LOTTE CHEMICAL CORPORATION 2,0% Antidumpingsteuer und andere Rechte und Pflichten im Rahmen der Antidumpingmaßnahmen für reine Terephthalsäure, die für KP CHEMICAL CORPORATION gelten, erbt.

Am 8. August 2014 veröffentlichte die Ermittlungsbehörde die Ankündigung Nr. 52 vom Jahr 2014 und enschied, dass Samsung General Chemicals Co.,Ltd. 2,0% Antidumpingsteuersatz und andere Rechte und Pflichten im Rahmen der Antidumpingmaßnahmen für reine Terephthalsäure, die fürSamsung Petrochemical Company Limited gelten, erbt.

Am 20. November 2015 veröffentlichte die Ermittlungsbehörde die Ankündigung Nr. 57 vom Jahr 2015 und entschied, dass Hanwha General Chemical Co., Ltd. 2,0% Antidumpingsteuersatz und andere Rechte und Pflichten im Rahmen der Antidumpingmaßnahmen für reine Terephthalsäure, die für Samsung General Chemicals Co., Ltd. Gelten, erbt.

Am 10. August 2015, als Reaktion auf den Antrag der einen Terephthalsäure-Industrie Chinas, hat die Untersuchungsbehörde eine Ankündigung veröffentlicht, die eine abschließende Überprüfung der Antidumpingmaßnahmen gegenüber den Einfuhren von reiner Tetephthalsäure mit Ursprung in der Republik Korea und Thailand.

Die Untersuchungsbehörde führte Untersuchungen über die Möglichkeit der Fortsetzung oder Wiederaufnahme des Dumpings der Einfuhren von reiner Terephthalsäure mit Ursprung in der Republik Korea und Thailand sowie der Schädigung der reinen Terepathalsäure in China im Fall der Beendigung der Antidumpingmaßnahmen durch. Gemäß Artikel 48 des Antidumping-Regelments der Volksrepublik China (nachstehend “Antidumpingverordungen” genannt) hat die Unterschungsbehörde das Urteil über die Überprüfung erlassen (siehe Anhang). Relevante Sachverhalte werden damit hiermit wie folgt bekannt gegeben:

I Entscheidung

Die Untersuchungsbehörde entschied, dass die Einfuhren von reiner Terephthalsäure mit Ursprung in der Republik Korea und Thailand nach China weiterhin fortbestehen oder wieder auftauchen könnten. Und die Schädigung der Indutrie Chinas kann fortbestehen oder wieder auftauchen, wenn die Antidumpingmaßnahmen beendet würden.

II Antidumpingmaßnahmen

Die Untersuchungsbehörde legte gemäß Artikel 50 des Antidumping-Regelments und den Unterschungsergebnissen Vorschläge für die Durchführung der Antidumpingmaßnahmen an die Zollkommission des Staatsrates vor, die daraufhin beschlossen hat, ab 11. August 2016 weiterhin Antidumpingzölle auf die Einfuhren von reiner Terephthalsäure mit Ursprung in der Republik Korea und Thailand für 5 Jahre festzusetzen.

Die Beschreibung der Erzeugnisse, die den Antidumpingzöllen und dem Steuersatz unterliegen, sind dieselben wie die in der MOFCOM-Bekanntmachung Nr. 47 vom Jahr 2010, Nr. 52 vom Jahr 2013, Nr. 52 vom Jahr 2014 und Nr. 57 vom Jahr 2015, d. H. werden die unter die Antidumpingzölle fallenden Waren im vorliegenden Fall wie folgt beschrieben:

Untersuchungsgebiet: Einfuhren von reiner Terephthalsäure mit Ursprung in der Republik Korea und Thailand

Name der zu untersuchenden Produkte: Terephthalsäure (Englischer Name ist Pure Terephthalic Acid).

Chemische Formel: C8H6O4

Chemische Strukturformel: HOOC [C6H4] COOH, wie nachstehend gezeigt:



Physikalische und chemische Eigenschaften: reien Terephthalsäure ist farbloser Nadelkristall oder amorphes Pulver (weißer Kristall oder weißes Pulver im Aussehen), ungiftig und reizend. Sein Staub ist explosiv, kann sich in wässerigem Alkali lösen und in heißem Ethanol und Wasser leicht löslich sein.

Hauptzweck: Reine Terephthalsäure ist einer der organischen Rohstoffe, und es ist ein wichtiges Grundmaterial für Polyester-Faser und Nicht-Faser-Polymer. Nach Polykondensation von reiner Terephthalsäure mit EG gibt es PET; Darüber hinaus kann reine Terephthalsäure auch einen entsprechenden Ester mit der Umsetzung von 1, 4-Butylglykol oder 1, 4-Cyclohexandimethanol und anderen erzeugen. Die nachgelagerten verarbeiteten Produkte aus reiner Terephthalsäure sind hauptsächlich Polyester, einschließlich Polyesterfasern (Polyester), nichtfaserige Polyesterprodukte wie Polyesterflaschenchips und Polyesterfolien usw.

Das Produkt ist unter Zolltarifnummer 29173611 im Zoll- und Ausfuhrtarif der Volksrepublik China gelistet.

Die Antidumpingzölle auf die Unternehmen lauten wie folgt:

Unternehmen der Republik Korea

1. Hyosung Corportaion 2,6%

2. Hanwha General Chemical Co., Ltd. 2,0%

3. SK Petrochemical Co., Ltd. 11,2%

4. Samnam Petrochemical Co., LTD. 3,7%

5. LOTTE CHEMICAL CORPORATION 2,0%

6. TAEKWANG INDUSTRIAL CO.,LTD. 2,4%

7. Alle anderen 11,2%

Unternehmen in Thailand:

1. Indorama Petrochem Limited 16,9%

2. Siam Mitsui PTA Co., Ltd. 6,0%

3. TPT Petrochemicals Aktiengesellschaft 12,9%

4. Alle anderen 20,1%

III. Methoden der Erhebung von Antidumpingzöllen

Ab dem 11. August 2016 zahlen die Einfuhrunternehmen dem Zoll der Republik China bei der Einfuhr von reiner Terephthalsäure mit Ursprung in der Republik Korea und Tailand entsprechende Antidumpingszölle. Die Antidumpingzölle werden durch Wertzölle auf der Grundlage des Zollzollsatzes erhoben, der von den chinesisichen Zollbehörden genehmigt wird, und die Formel lautet: Antidumpingzölle = vom chinesisichen Zoll anerkannter Zollwert x Antidumpingzölle. Die Einfuhr-Mehrwertsteuer wird mittels eines Wertzolls erhoben, wobei der Zollzoll der chinesisichen Zollbehörden zuzüglich der Zoll- und Antidumpingzölle als steuerpflichtiger Wert zugelassen ist.

IV. Verwaltungsrevision und Verwaltungsstreitigkeiten

Jede Person, die die Überprüfung verweigt, kann gemäß Artikel 53 des Antidumping-Regelments eine Verwaltungsrevison beantragen oder einen Rechtsstreit nach dem Gesetz an das Vorksgericht erheben.

V. Diese Bekanntmachung tritt ab dem 11. August 2016 in Kraft.

Anhang: MOFCOM-Bekanntmachung über die abschließende Überprüfung des Antidumpingzolls gegen Einfuhren von reinem Terephthalsäureursprung in der Republik Korea und Thailand
Handelsministerium der Volksrepublik China

10. August 2016