Die Nr. 42 Botschaft 2016 von dem Handelsministerium: Die vorläufige Entscheidung über die Antidumpinguntersuchung von amorphen Eisenlegierungsstreifen aus Japan und USA
Quelle:Sichuan HandelsbehördeKategorie:PoliciesErlassungsdatum:2019-05-20Lesen:Mal
Laut der Antidumping-Grundverordnung von der Volksrepublik China (Antidumping-Grundverordnung) erließ das Handelsministerium (im Folgenden als Untersuchungsbehörde genannt) am 18. November 2015 die Nr.61 2015 Botschaft und bestimmte, die Antidumpinguntersuchung von amorphen Eisenlegierungsstreifen aus Japan und USA (im Folgenden als die untersuchten Produkte genannt) durchzuführen.
 
Die Untersuchungsbehörde untersucht, ob bei den untersuchten Produkten Dumping vorliegt und ob die untersuchten Produkten die einheimische Industrie der amorphen Eisenlegierungsstreifen schadet, und untersucht die Dumpingspanne und das Schadenausmaß sowie den ursächliche Zusammenhang zwischen Dumping und Schaden. Nach der Untersuchungsergebnissen und der Absatz 24 der Antidumping-Grundverordnung fällt die Untersuchungsbehörde die vorläufige Entscheidung (siehe die Anlage). Die relevanten Ankündigungen lauten wie folgt:
 
1. Die vorläufige Entscheidung
 
Nach der vorläufigen Entscheidung stellt die Untersuchungsbehörde fest, dass es bei den amorphen Eisenlegierungsstreifen aus Japan und USA Dumping vorliegt, dass die einheimische Industrie der amorphen Eisenlegierungsstreifen zum substanziellen Schaden geführt werden und es einen ursächlichen Zusammenhang zwischen Dumping und Schaden gibt.
 
2. Kautionserhebung
 
Lau dem Absatz 28 und dem Absatz 29 der Antidumping-Grundverordnung bestimmt die Untersuchungsbehörde, durch Kautionserhebung die vorübergehenden Maßnahmen gegen Dumping zu treffen. Seit 18. August 2016 soll der Importeur beim Import der untersuchten Produkten nach dem der vorläufigen Entscheidung gemäß festgesetzten Kautionsverhältnis dem Zoll der Volksrepublik China entsprechende Kaution zu leisten.
 
Die konkrete Beschreibung der untersuchten Produkte lautet wie folgt:
 
Untersuchungsumfang: die amorphen Eisenlegierungsstreifen aus Japan und USA
 
Die Bezeichnung der untersuchten Produkte: die amorphen Eisenlegierungsstreifen usw.
 
Die englische Bezeichnung: Iron based amorphous alloy ribbon (strip) oder Fe-based amorphous alloy ribbon (strip) usw.
 
Beschreibung: Die amorphen Eisenlegierungsstreifen ist die einschichtig oder mehrschichtig gewickelten dünnen und über 100mm breiten Legierungsstreifen, die Eisen basiert und amorph sind. Nach die Atomzahl der Hauptelemente ist das Siliziumgehalt normalerweise 3% bis 10%, das Borgehalt 10% bis 15%, das C-Gehalt, das phosphorgehalt oder das Übergangsmetallgehalt weniger als 4%, anderer Bestandteil ist Eisen. Nach dem Gewicht der wichtigen Elementen ist das Siliziumgehalt normalerweise 1% bis 6%, das Borgehalt 2% bis 5%, das C-Gehalt, das phosphorgehalt oder das Übergangsmetallgehalt weniger als 1%, anderer Bestandteil ist Eisen.
 
Hauptanwendungsbereiche: Die amorphen Eisenlegierungsstreifen können bei den Herstellungsbranchen von Transformator, Drosselspule, Motor, Eisenkern für Transformator mit Mittel- und Hochfrequenz usw. angewendet werden.
 
Dieses Produkt gehört zu dem HS-Code 72269199 der Steuerordnung von Im- und Export der Volksrepublik China. Im Rahmen von diesem HS-Code gehören die Produkte exklusive der amorphen Eisenlegierungsstreifen nicht zu diesem Untersuchungsumfang.
 
Das Kautionsverhältnis von jeweiligem Unternehmen ist wie gefolgt:
 
Japanische Unternehmen:
 
1. Metglas Yasugi Fabrik 25,9%
 
2. Andere Unternehmen 25,9%
 
Amerikanische Unternehmen:
 
1. Metglas Aktiengesellschaft 48,5%
 
2. Andere Unternehmen 48,5%
 
3. Kautionserhebungsweise
 
Seit 18. August 2016 soll der Importeur beim Import die untersuchten Produkte nach der vorläufigen Entscheidung gemäß festgesetzter Dumpingspanne dem Zoll der Volksrepublik China die entsprechende Kaution leisten. Die Kaution soll nach dem bemessenen Zollwert erhebt werden. Die Berechnungsformel ist wie gefolgt: Kautionszahl = (bemessenen Zollwert × Kautionsverhältnis) × (1 + Mehrwertsteuersatz beim Import).
 
4. Kommentar
 
Innerhalb 10 Tage nach dem Erlass dieser Botschaft können die betroffenen Parteien der Untersuchungsbehörde schriftliche Kommentare vorlegen.
 
Anlage: Die vorläufige Entscheidung von dem Handelsministerium über die Antidumpinguntersuchung von amorphen Eisenlegierungsstreifen aus Japan und USA
 
Handelsministerium
 
18.August.2016