Die Bekanntmachung No.31 des Handelsministeriums 2016 Die endgültigen Bestimmungen zur Antidumpingsuntersuchung der ursprünglich aus Japan, Korea und der Türkei importierten Polyakrylonitrile
Quelle:Sichuan HandelsbehördeKategorie:PoliciesErlassungsdatum:2019-05-20Lesen:Mal
【Erlassungsbehörde】das Handelsministerium der Volksrepublik China

【Erlassungsnummer】Nummer 31. 2016

【Erlassungsdatum】13. Juli 2016

Das Handelsministerium (im Folgenden: die Untersuchungsbehörde) hat am 14. Juli 2015 laut Regelungen der „Antidumpingsvorschriften der VR China“ (im Folgenden: die „Antidumpingsvorschriften“) die 22. Bekanntmachung 2015 angekündigt und bestätigt, Antidumpingsuntersuchung der ursprünglich aus Japan, Korea und der Türkei importierten Polyakrylonitrile (im Folgenden: die untersuchten Waren) festzulegen und bei den Behörden zu melden.

Die Untersuchungsbehörde hat geprüft, ob es bei den untersuchten Waren Dumping besteht und zwar dessen Ausmaß, ob die untersuchten Waren der inländischen Polyakrylonitrilindustrie schadet sowie deren Schadensausmaß, außerdem auch die Ursprung und Gründe zwischen Dumping und Schaden. Nach den Untersuhungsergebnisse und der 24. Artikel der „Antidumpingsvorschriften“ hat die Untersuchungsbehörde am 1. April 2016 die erste Bestimmung bekanntgemacht und vorläufig bestätigt, dass bei den aus Japan, Korea und der Türkei importierten Polyakrylonitrile Dumping gibt, die chinesische Polyakrylonitrilindustrie dadurch beschädigt wird und es eine Ursächlichkeit dazwischen besteht.

Nach der ersten Bestimmung hat die Untersuchungsbehörde weitergehend den Ausmaß von Dumping und Schaden sowie die Ursprung und Gründe untersucht. Nun geht die Untersuchung zum Ende. Laut der 25. Artikel der „Antidumpingsvorschriften“ hat die Untersuchungsbehörde eine endgültigen gesetzlichen Bestimmung (Sehen Sie in der Anlage) gefallen. Die einschlägigen Aktivitäten lauten im Folgenden:

1.   Die endgültige Bestimmung

Die Untersuchungsbehörde hat endlich die gesetzliche Bestimmung gefallen, dass innerhalb der Untersuchungsphase bei den aus Japan, Korea und der Türkei importierten Polyakrylonitrile Dumping besteht, die chinesische Polyakrylonitrilindustrie dadurch beschädigt wird und es eine Ursächlichkeit dazwischen besteht.

2.   Die Antidumpingsbesteuerung

Laut der 38. Artikel der „Antidumpingsvorschriften“ hat das Handelsministerium bei dem Zollbesteuerungsregelkomitee vom Staatsrat den Antrag zur Antidumpingsbesteuerung hervorgehoben. Das Zollbesteuerungsregelkomitee vom Staatsrat hat dabei beschlossen, ab dem 14. Juli 2016 die aus Japan, Korea und der Türkei importierten Polyakrylonitrile zu besteuern.

Die detallierte Beschreibungen über die untersuchten Waren:

Der Untersuchungsausmaß: Die aus Japan, Korea und der Türkei importierten Polyakrylonitrile

Bezeichung der untersuchten Waren: Polyakrylonitrile, oder: Polyacrylnitrilfaser

Die englische Bezeichnung: Polyacrylonitrile fiber oder Acrylic fiber

Chemische Struktur



R repräsentiert CN oder andere chemische funktionelle Gruppe

Informationen über die Produkte: Polyakrylonitril ist ein syntlletische Faser, die Acrylnitril-Copolymer als Hauptmonomer hergestellt wird, die Molekülkette enthält zumindest 85% (Massenanteil) Acrylnitril-Wiederholungseinheiten . Die Produkt sieht normalerweise weiß (kann auch von anderen Farbe gefärbt), lockig, struppig aus, fühlt sanft, wie Schafwolle und deren Wärmehaltigkeit ist besser als die Schafwolle, behält eine Bezeichnung wie „syntetische Schafwolle“. Die Dichte von Polyakrylonitril ist reativ kleiner. Die hat eine bessere chemische Stabilität (Säurebeständigkeit , schwache Base, beständig gegen Oxidationsmittel und organische Lösungsmittel), eine hervorragende Lichtbeständigkeit, Wärmebeständigkeit, Wetterbeständigkeit und Schimmel, Motten sowie andere Eigenschaften. Polyakrylonitrile werde in der Regel unterteilt in drei Spezifikationen: Acrylkabel , Acrylheften und Acrytops.

Die Hauptverwendungen: Normalerweise durch Textil oder Spinnen und Geweben in Kleidungen (wie z. B. Hut, Handschuhe, Schal, künstliche Schafpelz, Pullover und gestrickte Sportkleidungen), Dekorationen (wie Teppiche, Vorhänge), Decken, Plüschtiere und im Freien (wie Autos, Boote Kleid) und in anderen Bereichen.

Die Produkt wird in der „Import und Export Tarif der VR China" eingestuft und zwar unter Zollnummer 55013000,55033000 und 55063000. Unter der obigen Überschrift der Zollnummer betrifft diese Untersuchung nicht die denaturierte Polyakrylonitrile (Modacryl).

Die Rate der Antidumpingsbesteuerung für die verschiedenen Unternehmen liegen im Folgenden:

Für die japanischen Unternehmen:

1)   Exikslan industrielle Korporation 16,1%

(JAPANEXLAN CO., LTD)

2)   Sanling Liyang Korporation 15,8%

(Mitsubishi Rayon Co., Ltd)

3)   Dongli Korporation 16,0%

(TorayIndustries, Inc.)

4)   andere japanischen Unternehmen 16,1%

(All Others)

Für die koreanischen Unternehmen:

1)   Korporation TAEKWANG INDUSTRIAL 4,1%

(TAEKWANG INDUSTRIAL CO., LTD)

2)   andere koreanischen Unternehmen 16,1%

(All Others)

Für die türkischen Unternehmen:

1) Aqsa Acryl Chemieindustriegesellschaft 8,2%.

(Aksa Akrilik Kimya Sanayii A.Ş)

2) andere türkische Unternehmen 16,1%

(All Others)

3.    Die Maßnahmen zur Antidumpingsbesteuerung

Ab dem 14. Juli 2016 sollen die Importgeschäftsleute beim Importieren der Polyakrylonitrile aus Japan, Korea und der Türkei dem Zollamt der VR China die entsprechenden Antidumpingsvolume bezahlen. Deren Preis wird dem bestätigten Zollwert entsprechen und je nach dem Wert berechnet, die Kalkulationsformel ist: Antidumpingzoll = Preis nach Zollwert× Antidumpingsbesteuerungsrate. Die Mehrwertbesteuerung vom Import wird die Zollwert zusätzlich mit der Antidumpingsbesteuerungsvolume als Besteuerungspreis annehmen und je nach dem Preiswert berechnet.

4.   Die Rückzugsbesteuerung der Antidumpingssteuer

Die Versicherungsvolume, die vom 2. April bis zum 13. Juli 2016 von den einschlägigen Importbetreibern laut der ersten Bestimmung nach dem Zollamt der VR China angeboten werden, werden eine Antidumpingsbesteuerung berechnet nach dem Warenausmaß der in endgültigen Bestimmung festgelegten Antidumpingsbesteuerung und deren Rate. Außerdem werden die entsprechende Mehrwertsteuersatz erhoben Einfuhrumsatzsteuer berechnet. Falls dazwischen die Versicherungsvolume mehr als die Antidumpingsbesteuerung ist, werden die zusätzlichen Volume sowie die von Einfuhrumsatzsteuer aus Mehrwert vom chinesischen Zollamt zurückgegeben. Die nicht genug besteuerten Volumen brauchen nicht mehr zu entschädigen.

Für die Polyakrylonitrile aus Japan, Korea und der Türkei, die vor der Inkrafttreten der vorläufigen Antidumpingsmaßnahmen importiert werden, werden eine Antidumpingsbesteuerung nicht in Fall treten.

5.   Frist der Antidumpingsbesteuerung

Die Antidumpingsbesteuerung der Polyakrylonitrile aus Japan, Korea und der Türkei wird ab dem 14. Juli 2016 umgestzt und fünf Jahre dauern.

6.   Wiederüberprüfung der neuen Importbetreiber

Die neuen Importbetreiber von Japan, Korea und der Türkei, die innerhalb der Untersuchungsphase nicht die untersuchten Waren nach China exportiert haben und die Bedingungen entsprechen, können laut der 47. Artikel der „Antidumpingsvorschriften“ bei der Untersuchungsbehörde einen schriftlichen Antrag stellen, um die neuen Importe wiederzuüberprüfen.

7.   Die Zwischenwiederüberprüfung

Innerhalb der Antidumpingsbesteuerungsphase können die Interessen abhängigen Seiten laut der 49. Artikel der „Antidumpingsvorschriften“ bei der Untersuchungsbehörde einen schriftlichen Antrag stellen, um eine Zwischenwiederüberprüfung durchzuführen.

8.   Die administrative Überprüfung und Verwaltungsverfahren

Falls irgendeine Seite Einwände für die endgültige Bestimmung und Antidumpingsbesteuerung bzw. dagegen ist, kann gerichtlich laut Artikel 53 der „Antidumpingsvorschriften“ einen Antrag für administrative Überprüfung oder bei dem Gericht die Verwaltungsverfahren ausstellen.

9.   Ab dem 14. Juli 2016 wird diese Bestimmung in Kraft treten.

Anlage: Die endgültigen Bestimmungen zur Antidumpingsuntersuchung der ursprünglich aus Japan, Korea und der Türkei importierten Polyakrylonitrile.doc
Das Handelsministerium

13. Juli 2016